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   BVerwG, 03.11.1995 - 5 B 8.95   

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BVerwG, 03.11.1995 - 5 B 8.95 (https://dejure.org/1995,9895)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1995 - 5 B 8.95 (https://dejure.org/1995,9895)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1995 - 5 B 8.95 (https://dejure.org/1995,9895)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sozialrechtliche Ausgestaltung der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "in derselben Richtung fachlich weiterführend" i.S.d. Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) - Ausgestaltung der Förderung eines Fachhochschulabsolventen i.R.d. nachfolgenden Aufnahme eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.01.1978 - 5 C 39.77

    Materielles Wissenssachgebiet - Weitere Ausbildung - Erste Ausbildung -

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1995 - 5 B 8.95
    Die Absicht des Gesetzgebers, durch die Regelungen des Ausbildungsförderungsrechts die angestrebte Durchlässigkeit des Bildungssystems nicht zu behindern, hat der Senat bei seiner Forderung nach Identität des Wissenssachgebietes bedacht (s. z.B. BVerwGE 55, 205 [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 39/77] ).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 5 C 69.88

    BAföG - Zweitstudium - Ausbildungsinhalte

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1995 - 5 B 8.95
    Er verkennt zwar nicht, daß hierzu bzw. zu gleichlautenden Wendungen in früheren Fassungen von § 7 Abs. 2 BAföG bereits ständige Rechtsprechung des Senats vorhanden ist (vgl. BVerwGE 89, 334 [BVerwG 23.01.1992 - 5 C 69/88] mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen), wonach eine weitere Ausbildung die erste dann in derselben Richtung fachlich weiterführt, wenn sie dem Auszubildenden im Rahmen eines materiell identischen Wissenssachgebietes zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten vermittelt.
  • OVG Niedersachsen, 03.09.2007 - 4 ME 594/07

    Ausbildungsförderung nach Abschluss eines Diplomstudiengangs I für den anstelle

    Erforderlich ist vielmehr, dass die weitere Ausbildung im Verhältnis zur früheren zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten im Rahmen eines materiell identischen Wissenssachgebiets vermittelt (BVerwG, Beschluss vom 3.11.1995 - 5 B 8/95 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 114; einschränkend im Sinne einer überwiegenden Identität der Wissenssachgebiete: Rothe/Blanke, a.a.O., § 7 BAföG Rn. 27.4).
  • OVG Niedersachsen, 12.05.2006 - 12 PA 346/05

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe für Verpflichtungsklage auf Gewährung von

    Erforderlich ist vielmehr, dass die weitere Ausbildung im Verhältnis zur früheren zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten im Rahmen eines materiellen Wissenssachgebiets vermittelt, wobei die Identität des Wissenssachgebietes der ersten und der weiteren Ausbildung vorausgesetzt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.11.1995 - 5 B 8/95 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 114, und zur gleichlautenden Wendung in früheren Fassungen des § 7 Abs. 2 BAföG Urt. v. 26.1.1978 - V C 39.77 -, BVerwGE 55, 205; Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Aufl., § 7 Rn. 29; einschränkend i.S. einer überwiegenden Identität der Wissenssachgebiete: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., Stand: Mai 2005, § 7 Rn. 27.4).
  • VG Frankfurt/Main, 28.09.2007 - 10 G 1120/07

    Ausbildungsförderung für das Studium der Sozialarbeit einer Erzieherin

    Erforderlich ist vielmehr, dass die weitere Ausbildung im Verhältnis zur früheren zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten im Rahmen eines materiellen Wissenssachgebiets vermittelt, wobei die Identität des Wissenssachgebietes der ersten und der weiteren Ausbildung vorausgesetzt wird (BVerwG, Beschl. v. 3.11.1995 - 5 B 8/95 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 114, und zur insoweit gleichlautenden früheren Fassungen des § 7 Abs. 2 BAföG Urt. v. 26.1.1978 - V C 39.77 -, BVerwGE 55, 205; Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., Stand: Mai 2005, § 7 Rn. 27.4).
  • VG Saarlouis, 21.12.2010 - 3 K 459/10

    Gewährung von Ausbildungsförderung für eine weitere Ausbildung; Identität der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage konkret u. a. für den Fall eines Klägers, der ein Fachhochschulstudium Sozialpädagogik nach einer Ausbildung zum evangelischen Diakon absolviert hat, eines Klägers, der nach einer Fachhochschulausbildung für den gehobenen Verwaltungsdienst Rechtswissenschaften studiert hat, sowie im Falle einer Klägerin, die nach erfolgreichem Abschluss des Studiums für das Lehramt für Grund- und Hauptschulen Erziehungswissenschaft studiert hat, entschieden und verneint (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.01.1992 - 5 C 69/88 - (Sozialpädagogik), BVerwGE 89, 334; Beschluss vom 03.11.1995 -5 B 8/95- (Rechtswissenschaften), Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 114, und Urteil vom 26.01.1978 -V C 39.77- (Erziehungswissenschaften), BVerwGE 55, 205, alle auch bei juris) .
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2003 - 4 L 3271/00

    Erziehungsbeihilfe; Fachhochschule; Förderung; Grundrente; Kriegsopferfürsorge;

    Im übrigen ist eine weitere Voraussetzung dieser Vorschrift nicht erfüllt, nämlich dass die gewünschte weitere Ausbildung (Studium der Rechtswissenschaften) die vorhergehende (FH - Verwaltung -) "in derselben Richtung fachlich weiterführt" (BVerwG, Beschl. v. 3.11.1995 - BVerwG 5 B 8.95 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 114; Bay VGH, Urt. v. 2.10.1997 - 12 B 97.188 - VGHE 51, 83).
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